Abfärbetheorie — Der Begriff Abfärbetheorie oder auch Infektionstheorie bezeichnet im Einkommensteuerrecht die Umqualifizierung einer Einkunftsart in eine andere. Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) wird eine von einer Personengesellschaft… … Deutsch Wikipedia
Abfärberegelung — ⇡ Abfärbetheorie … Lexikon der Economics
Infektionstheorie — ⇡ Abfärbetheorie … Lexikon der Economics
Gewerbebetrieb — Demonstration des Schmiedehandwerks Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter… … Deutsch Wikipedia
Gewerbetreibender — Demonstration des Schmiedehandwerks Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter… … Deutsch Wikipedia
Gewerblich — Demonstration des Schmiedehandwerks Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter… … Deutsch Wikipedia
Gewerbsmäßig — Demonstration des Schmiedehandwerks Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter… … Deutsch Wikipedia
Kleingewerbetreibender — Demonstration des Schmiedehandwerks Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter… … Deutsch Wikipedia
Einkünfte aus Gewerbebetrieb — gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Gewinneinkünften. Gesetzliche Grundlage ist § 15 EStG. Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen … Deutsch Wikipedia
Geprägetheorie — Der Begriff Geprägetheorie bezeichnet im Einkommensteuerrecht die Qualifizierung einer Einkunftsart. Nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt eine, von einer Personengesellschaft ausgeübte Tätigkeit insgesamt als gewerblich… … Deutsch Wikipedia